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Informationen für Krankenhäuser

Hier finden Sie Informationen, Formulare und Arbeitshilfen zur Prüfung von OPS-Strukturmerkmalen sowie zum Thema Pflegeüberleitung und Entlassmanagement.

Prüfung von Strukturmerkmalen

Anträge StrOPS 2024

Anträge 2024 für 2025: BMG-Genehmigung liegt vor!

Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 6. Februar 2024 die aktualisierte Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund nach § 283 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V „Regelmäßige Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V (StrOPS-RL)“ Version 2024 zur Beantragung von OPS-Strukturprüfungen genehmigt.

 

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Prüfung von Strukturmerkmalen

Krankenhäuser können seit 2021 eine OPS-Strukturprüfung bei den zuständigen Medizinischen Diensten in den Ländern beantragen. Dabei wird geprüft, ob sie die Strukturmerkmale für bestimmte Leistungen erfüllen. Die zu prüfenden Strukturmerkmale sind in Kodes des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) nach § 301 Absatz 2 SGB V festgelegt, der jährlich vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) herausgegeben wird.

Verfahren

Das Verfahren dieser Prüfungen wird durch die Richtlinie „Regelmäßige Begutachtung zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V“ (StrOPS-RL) geregelt.

Antragsteller für diese Prüfungen durch den Medizinischen Dienst sind die Krankenhäuser. Sie erhalten nach Abschluss der Prüfung einen Bescheid und das Gutachten – und bei Erfüllung der Strukturmerkmale eine Bescheinigung.

Rechtsbehelf

Liegen die Strukturmerkmale nicht vor, erhält das Krankenhaus einen negativen Bescheid. Das Vorgehen im Widerspruchsverfahren folgt den gesetzlichen Vorgaben des Sozialgesetzbuches sowie des Sozialgerichtsgesetzes. Hilft die Ausgangsstelle (Erstgutachter) dem Widerspruch nicht ab, prüft die Widerspruchsstelle die Entscheidung und erlässt den Widerspruchsbescheid bzw. Abhilfebescheid. Die gerichtliche Prüfung des Widerspruchsbescheids kann durch das Sozialgericht erfolgen.

Antragsstellung zu Prüfungen

Damit die Prüfungen reibungslos stattfinden, bitten wir antragstellende Krankenhäuser, folgende Punkte zu beachten:

  1. Antragsformular ausfüllen
    Das Antragsformular können Sie hier als ausfüllbares Dokument abrufen.
  2. Für jeden Standort einen Antrag stellen
    Für jeden Standort eines Krankenhauses benötigen wir einen vollständig ausgefüllten Antrag pro Antragsart.
  3. Korrekte Antragsart wählen
    Sie finden mehrere Antragsarten auf dem Antragsformular:
    - Antrag zur turnusgemäßen Prüfung (gem. Abs. 4.1.1 der StrOPS-Richtlinie)
    - Antrag zur Wiederholungsprüfung nach Mitteilung der Nichteinhaltung von Strukturmerkmalen
      (gem. Abs. 4.1.2 der StrOPS-Richtlinie)
    - Antrag bei erstmaliger oder erneuter Leistungserbringung (gem. Abs. 4.1.3 der StrOPS-Richtlinie) 

    Bitte verwenden Sie je Antragsart ein Antragsformular. Bei Anträgen zur turnusgemäßen Prüfung sind alle zur Prüfung beantragten OPS-Kodes je Standort gemeinsam anzugeben. Bei den anderen Antragsarten ist pro OPS und ggf. Station/Einheit ein gesonderter Antrag zu stellen und entsprechende Nachweise sind beizufügen. Beachten Sie bitte, dass bei einigen OPS-Kodes zusätzlich die Anzahl und Namen der Stationen beziehungsweise Einheiten anzugeben sind, auf denen die jeweilige Leistung erbracht werden soll.

    Bei allen OPS-Kodes, für die dem Krankenhaus eine gültige Bescheinigung bis zum 31.12.2024 vorliegt, ist eine turnusgemäße Prüfung anzumelden. Der Antrag auf Prüfung der Strukturmerkmale dieser Kodes muss bis spätestens 30. Juni 2024 beim Medizinischen Dienst vorliegen.  

    Bei Umzügen, Änderungen des Krankenhausträgers und zusätzlicher Leistungserbringung hat das Krankenhaus gemäß Abs. 4.1.5 der StrOPS-RL den Medizinischen Dienst unter Verwendung der Anlagen 8.1, 8.2 bzw.  8.4 zu informieren.
     
  4. Antrag dem Medizinischen Dienst übermitteln

    Auf elektronischem Weg erreichen Sie unser StrOPS-Team unter StrOPS(at)md-bw.de

    Nutzen Sie gerne die Möglichkeit zur verschlüsselten elektronischen Übermittlung! (Hinweis: Bei einem Widerspruch genügt eine einfache E-Mail oder ein eingescanntes Dokument nicht den Formerfordernissen, sondern ist mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen.)

    Für die verschlüsselte Übermittlung der vom Geschäftsführer unterschriebenen Anträge per E-Mail an StrOPS(at)md-bw.de bieten wir Ihnen das PGP-Verschlüsselungsverfahren an. Der Schlüssel für die oben genannte Mailadresse ist auf der Webseite abrufbar (PGP-Verschlüsselung | Medizinischer Dienst Baden-Württemberg (md-bw.de).

    Für die elektronische Zusendung größerer Datenmengen nutzen Sie gerne unser Übermittlungsverfahren mittels Cryptshare. Die bereitgestellte Web-Anwendung ermöglicht den Austausch vertraulicher Informationen durch die verschlüsselte Ablage von Dateien auf einem Server des Medizinischer Diensts Baden-Württemberg. Bitte nutzen Sie auch in diesem Verfahren die E-Mail StrOPS(at)md-bw.de

    Alternativ senden Sie bitte die von Ihrer Geschäftsführung unterzeichneten Anträge auf dem Postweg an...

    Medizinischer Dienst Baden-Württemberg
    Beratungsstelle Freiburg
    Krankenhausstrukturprüfungen
    Basler Straße 61
    79100 Freiburg

Hinweis Anlage 2b

Hinweis Anlage 2b

Anträge für Strukturprüfungen von OPS-Kodes der Anlage 2b können erst gestellt werden, wenn OPS-Kodes der Anlage 2b im Fallpauschalenkatalog 2025 vergütungsrelevant werden. Sobald dies erkennbar ist – frühestens ab Oktober 2024 – werden die Antragsunterlagen für eine Strukturprüfung von OPS der Anlage 2b auf dieser Seite veröffentlicht (Antragsformular der Anlage 1b und Selbstauskunftsbögen der Anlage 5b).

Box für Hervorhebung: Ausfüllbare PDF

PDF-Tipp

Tipp: Um die volle Funktionalität der PDF-Formulare nutzen zu können, laden Sie das Formular zunächst herunter und öffnen Sie es im kostenlosen Acrobat Reader.

Box für Hervorhebung: Selbstauskunftsbögen

Anlage 5: Selbstauskunftsbögen der einzelnen OPS-Kodes

Widget - Kontakt

Ihre Ansprechpartnerin

Ihre Ansprechpartnerin

Dr. med. Beate Waibel
Medizinischer Dienst Baden-Württemberg
Beratungsstelle Freiburg
Krankenhausstrukturprüfungen
Basler Straße 61
79100 Freiburg

Tel. 07821 938-1315
Mo.-Fr. von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Do. von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

E-Mail: StrOPS(at)md-bw.de

PGP-Hinweis

Vertrauliche E-Mails verschlüsselt übermitteln: Hierfür bieten wir Ihnen die Nutzung der PGP-Verschlüsselung.

Crypthshare-Hinweis

Große Datenmengen können Sie uns sicher und verschlüsselt über unser Cryptshare-Verfahren übermitteln.

Widget: Richtlinie und Anlagen

Formulare und Arbeitshilfen

Hinweis Anlage 2b

Hinweis Anlage 2b

Anträge für Strukturprüfungen von OPS-Kodes der Anlage 2b können erst gestellt werden, wenn OPS-Kodes der Anlage 2b im Fallpauschalenkatalog 2025 vergütungsrelevant werden. Sobald dies erkennbar ist – frühestens ab Oktober 2024 – werden die Antragsunterlagen für eine Strukturprüfung von OPS der Anlage 2b auf dieser Seite veröffentlicht (Antragsformular der Anlage 1b und Selbstauskunftsbögen der Anlage 5b).

Archiv OPS-Strukturprüfungen

Archiv OPS-Strukturprüfungen

Informationen zur Pflegeüberleitung

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Die Selbstständigkeit als Maß

Der Übergang von der Klinik in die häusliche oder stationäre pflegerische Versorgung stellt eine wichtige Schnittstelle dar. Dabei benötigen sowohl Patienten als auch Angehörige häufig die kompetente Hilfe des Entlassmanagements.

Hierbei unterstützen wir Kliniken mit verschiedenen Formularen und Arbeitshilfen.

Fragen und Antworten zur Prüfquote nach § 275 c SGB V

Fragen und Antworten zur Prüfquote nach § 275 c SGB V

Bestehen bei einer Krankenkasse Zweifel an der Schlussrechnung einer vollstationären Krankenhausbehandlung, kann sie diese prüfen lassen. Gemäß § 275 c SGB V übernimmt diese Prüfung dann der Medizinische Dienst. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass pro Quartal nur eine bestimmte Anzahl an Abrechnungen geprüft werden kann (Prüfquote). Die Quote ist gestaffelt und wird vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen für jedes Quartal ermittelt. Basis für die Ermittlung ist die Anzahl der unbeanstandeten Abrechnung an allen durch den Medizinischen Dienst geprüften Schlussrechnungen im vorangegangenen Quartal.

Im Fragenkatalog (FAQ) zur Prüfquotenüberwachung haben die Medizinischen Dienste, die aus ihrer Perspektive wichtigsten Fragestellungen im Kontext der Prüfquotenüberwachung zusammengestellt und beantwortet.