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Engagiert für eine gute Versorgung

Ob beim Arzt, im Krankenhaus oder im Pflegefall: Gesetzlich Versicherte sollen sich stets auf eine gute Gesundheitsversorgung verlassen. Das gelingt nur dann, wenn die Mittel gerecht und verantwortungsbewusst eingesetzt werden. Der Gesetzgeber hat daher bestimmt, dass die Leistungen „das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“ dürfen. Der Medizinische Dienst Baden-Württemberg setzt sich dafür ein, dass die Menschen eine Behandlung, Therapie oder Pflege erhalten, die dem medizinisch-technischen Fortschritt entspricht – und gleichzeitig wirtschaftlich gegenüber der Solidargemeinschaft vertretbar ist.

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Im gesetzlichen Auftrag unterstützen und beraten wir die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in medizinischen und pflegefachlichen Fragen. Unsere gutachtlichen Stellungnahmen dienen dazu, dass die Kranken- und Pflegekassen leistungsrechtliche Entscheidungen treffen können.

Der Medizinische Dienst ist zum Beispiel aktiv, ...

  • ... wenn der Grad der Pflegebedürftigkeit festgestellt wird,
  • ... wenn es um die Qualität einer Pflegeeinrichtung geht,
  • ... wenn ein Behandlungsfehler vermutet wird,
  • ... wenn eine Rehabilitation ansteht oder ein spezielles Hilfsmittel eingesetzt werden soll,
  • ... wenn Beschäftigte längere Zeit arbeitsunfähig sind,
  • ... wenn es Unklarheiten bei Krankenhausabrechnungen gibt.

Darüber hinaus beraten wir die gesetzlichen Krankenkassen in grundsätzlichen Fragen, wie der medizinischen Qualitätssicherung oder der Bewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden.

In ihrer medizinisch-fachlichen Bewertung sind unsere Gutachterinnen und Gutachter per Gesetz unabhängig: Sie sind nur ihrem ärztlichen und pflegefachlichen Gewissen unterworfen.

Zusammen mit einem Auftrag stellen die Krankenkassen dem Medizinischen Dienst die ihnen vorliegenden Informationen zur Verfügung. Dann wird entschieden, ...

  • ... ob eine sozialmedizinische Einzelfallberatung oder -begutachtung durchzuführen ist,
  • ... ob eine körperliche Untersuchung oder Krankenhausbegehung erforderlich ist,
  • ... ob weitere medizinische Unterlagen zur sachgerechten Beurteilung erforderlich sind.

Ist für die Leistungsentscheidung der Krankenkasse eine kurze Stellungnahme ausreichend, geben unsere Gutachterinnen und Gutachter diese entweder mündlich mit Ergebnisdokumentation oder schriftlich ab. Erfordert es die Fragestellung, werden fundierte sozialmedizinische Gutachten erstellt.

Arbeitsunfähigkeit

Arbeitsunfähigkeit

Arzneimittel

Abrechnungsprüfung

Behandlungsfehler

Hilfsmittel

Methoden

Pflegebegutachtung

Qualität in der Pflege

Rehabilitation

Außerklinische Intensivpflege