Ambulante Betreuungsdienste
Informationen für ambulante Betreuungsdienste
Pflegebedürftige Menschen können auf die Hilfe eines ambulanten Betreuungsdienstes zurückgreifen. Betreuungsdienste bieten pflegerische Betreuungsmaßnahmen (z. B. Spaziergänge, Vorlesen, Unterstützung bei der Kommunikation, Erinnerungshilfen, Handarbeit, Spiele, Ausflüge, Gespräche etc.) und Hilfen bei der Haushaltsführung an. Die Qualität der ambulanten Betreuungsdienste wird einmal jährlich vom Medizinischen Dienst überprüft. Den Grad der Pflegebedürftigkeit beschreiben die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes im Rahmen einer Pflegebegutachtung.
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Informationen zu den Qualitätsprüfungen
Um eine angemessene Betreuung sowie die Einhaltung der vereinbarten Qualitätsstandards sicher zu stellen, führen wir mindestens einmal jährlich eine Qualitätsprüfung der Betreuungsdienste durch – im Auftrag der Landesverbände der Pflegekassen und der Verbände der Ersatzkassen.
Natürlich ist der Besuch des Medizinischen Dienstes für die Einrichtung nach wie vor eine Prüfungssituation. Doch für uns zählt der freundliche, wertschätzende und respektvolle Umgang mit allen Beteiligten. Wir sprechen mit den Kolleginnen und Kollegen in den Einrichtungen auf Augenhöhe. Das gemeinsame Ziel – das Wohl der versorgten Personen – verbindet.
Die Qualitätsprüfungen bilden eine Einheit aus Prüfung, Beratung und Empfehlung von Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung. Daher können wir bereits während der Qualitätsprüfung bei festgestellten Qualitätsdefiziten Lösungsmöglichkeiten aufzeigen (Impulsberatung).
In der Regelprüfung überprüfen wir die Betreuungsmaßnahmen (Ergebnisqualität). Die Prüfung kann sich zudem auf Ablauf, Durchführung und Evaluation der Leistungserbringung (Prozessqualität) sowie auf die Rahmenbedingungen der Leistungserbringung (Strukturqualität) erstrecken.
Als zugelassener ambulanter Betreuungsdienst haben Sie eine Mitwirkungspflicht bei der Durchführung von Qualitätsprüfungen nach § 114 SGB XI. Bitte stellen Sie sicher, dass unsere Qualitätsprüferinnen und Qualitätsprüfer Zugang zu Ihrer Einrichtung erhalten – und die Qualitätsprüfung ordnungsgemäß durchführen können. Sie oder Ihre beauftragte Person sollten erforderliche Unterlagen vorlegen und Auskünfte erteilen können.
Weitere Informationen
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So läuft ein Qualitätsprüfungstag bei Ihrem Betreuungsdienst in der Regel ab!
So läuft ein Qualitätsprüfungstag bei Ihrem Betreuungsdienst in der Regel ab!
Selbstverständlich wollen wir die Qualitätsprüfung möglichst ressourcenschonend durchführen. Bitte nennen Sie unseren Qualitätsprüferinnen und Qualitätsprüfer Ihre nicht verschiebbaren Termine des Tages. Gerne gehen wir – soweit möglich – darauf ein. Die Versorgung der betreuten Menschen hat immer Vorrang.
- Nach Begrüßung, Vorstellung und Bestimmung der Stichprobe erstellen wir einen Ablaufplan für den Tag.
- Nach einem Zufallsprinzip werden fünf versorgte Personen in die Stichprobe aufgenommen.
- Die versorgten Personen oder deren gesetzliche Betreuer/Bevollmächtigte werden zunächst um ihre Einwilligung gebeten.
- Unsere Qualitätsprüferinnen und Qualitätsprüfer besuchen die versorgten Personen, fragen nach der Zufriedenheit mit dem Betreuungsdienst sowie mit der Versorgung.
- Im Fachgespräch mit der Fachkraft nehmen wir auch Einblick in die Dokumentation.
- In der kollegialen Beratung besprechen wir mögliche Maßnahmen zur Verbesserung.
- Danach erheben wir strukturelle Daten zum Betreuungsdienst.
- Im Abschlussgespräch geben wir anhand erster Ergebnisse konkrete Verbesserungsvorschläge zur Qualitätssicherung. Ziel ist, Qualitätsmängeln rechtzeitig vorzubeugen oder diese direkt abzustellen.
- Gerne können Sie im Anschluss an die Qualitätsprüfung den Prüftag bewerten. Die Qualitätsprüferinnen und Qualitätsprüfer händigen Ihnen hierzu ein Informationsschreiben mit den Zugangsdaten zu unserem Online-Fragebogen aus.
Die Landesverbände der Pflegekassen und Sie erhalten den ausführlichen Prüfbericht innerhalb von 21 Kalendertagen. Ebenso erhalten Sie Zugangsdaten für die Online-Befragung, um den Prüfbericht zu bewerten.
So bereiten Sie sich auf die Qualitätsprüfung vor!
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Informationen zur Pflegebegutachtung
Wer Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten möchte, muss zunächst einen Antrag bei seiner Pflegekasse stellen. Die Pflegekasse beauftragt dann den Medizinischen Dienst, zu prüfen, ob die Voraussetzungen dafür vorliegen. Um das beurteilen zu können, besucht eine Gutachterin oder ein Gutachter des Medizinischen Dienstes Baden-Württemberg den pflegebedürftigen Menschen zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung.
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Gutachten werden auch ausnahmsweise nach Aktenlage erstellt, wenn beispielsweise die persönliche Untersuchung nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Für ein umfassendes Gutachten müssen detaillierte Informationen vorliegen, unter anderem zu den pflegerelevanten Diagnosen, zu den Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten oder zum Pflegeablauf.
Die sorgfältig ausgefüllte Selbstauskunft vereinfacht und beschleunigt das Begutachtungsverfahren für Ihre Kundinnen und Kunden.