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Prüfung von OPS-Strukturmerkmalen

Krankenhäuser können seit 2021 eine OPS-Strukturprüfung bei den zuständigen Medizinischen Diensten in den Ländern beantragen. Dabei wird geprüft, ob sie die Strukturmerkmale für bestimmte Leistungen erfüllen. Die zu prüfenden Strukturmerkmale sind in Kodes des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) nach § 301 Absatz 2 SGB V festgelegt, der jährlich vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) herausgegeben wird.

StrOPS-Richtlinie 2025 veröffentlicht

StrOPS-Richtlinie 2025 veröffentlicht!

Der Medizinische Dienst Bund hat die aktualisierte Richtlinie „Regelmäßige Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V (StrOPS-RL)“ zur Beantragung von OPS-Strukturprüfungen in der Version für das Jahr 2025 veröffentlicht. Sie tritt am 16. Januar 2025 in Kraft. Sie überbrückt den Zeitraum bis zum Inkrafttreten der Richtlinie für die Prüfung von Leistungsgruppen und OPS-Strukturmerkmalen (LOPS-RL) auf Basis des Ende 2024  verabschiedeten Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG). Die Richtlinie mit allen Anlagen steht auf dieser Seite als Download zur Verfügung.

Die StrOPS-RL 2025 ist eine Übergangslösung. Am 12. Dezember 2024 ist das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) in Kraft getreten. Es sieht vor, dass der Medizinische Dienst in Zukunft OPS-Strukturmerkmale sowie Leistungsgruppen prüft und diese Prüfungen miteinander verzahnt und aufwandsarm ausgestaltet. Diese Änderungen aus dem KHVVG werden erst wirksam, wenn der Medizinische Dienst Bund eine entsprechende Richtlinie erlassen hat.  Dafür hat der Gesetzgeber eine Frist bis 12. Juni 2025 vorgesehen. Deshalb sind die Änderungen aus dem KHVVG in der StrOPS-Richtlinie 2025 nicht berücksichtigt. In der späteren sogenannten LOPS-Richtlinie werden die im KHVVG vorgesehenen Leistungsgruppenprüfungen sowie die Änderungen zum Prüfverfahren der OPS-Strukturprüfungen  vollständig berücksichtigt und umgesetzt. Das betrifft unter anderem die verbindliche Verwendung von Nachweisen und die Digitalisierung des Verfahrens. Die neuen Regelungen für die OPS-Strukturprüfungen werden ab dem zweiten Halbjahr 2025 anwendbar sein.

Hinweis angepasste Paragrafen

Bitte beachten Sie!

Die aktuelle StrOPS-Richtlinie ist eine Interimsrichtlinie. Die veröffentlichten Formulare enthalten daher noch die Rechtsnorm zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Richtlinie im November 2024.

Bitte beachten Sie, dass durch das zwischenzeitliche Inkrafttreten des KHVVG folgende Änderung eingetreten ist: 

§ 275d SGB V  -> seit dem 12.12.2024  § 275a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V

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Prüfung von Strukturmerkmalen

Verfahren

Das Verfahren dieser Prüfungen wird durch die Richtlinie „Regelmäßige Begutachtung zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V (seit 12.12.2024: § 275a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V)“ (StrOPS-RL) geregelt.

Antragsteller für diese Prüfungen durch den Medizinischen Dienst sind die Krankenhäuser. Sie erhalten nach Abschluss der Prüfung einen Bescheid und das Gutachten – und bei Erfüllung der Strukturmerkmale eine Bescheinigung.

Rechtsbehelf

Liegen die Strukturmerkmale nicht vor, erhält das Krankenhaus einen negativen Bescheid. Das Vorgehen im Widerspruchsverfahren folgt den gesetzlichen Vorgaben des Sozialgesetzbuches sowie des Sozialgerichtsgesetzes. Hilft die Ausgangsstelle (Erstgutachter) dem Widerspruch nicht ab, prüft die Widerspruchsstelle die Entscheidung und erlässt den Widerspruchsbescheid bzw. Abhilfebescheid. Die gerichtliche Prüfung des Widerspruchsbescheids kann durch das Sozialgericht erfolgen.

Antragsstellung zu Prüfungen

Damit die Prüfungen reibungslos stattfinden, bitten wir antragstellende Krankenhäuser, folgende Punkte zu beachten:

  1. Antragsformular ausfüllen
    Das Antragsformular können Sie hier als ausfüllbares Dokument abrufen.
  2. Für jeden Standort einen Antrag stellen
    Für jeden Standort eines Krankenhauses benötigen wir einen vollständig ausgefüllten Antrag pro Antragsart.
  3. Korrekte Antragsart wählen
    Sie finden mehrere Antragsarten auf dem Antragsformular:
    - Antrag zur turnusgemäßen Prüfung (gem. Abs. 4.1.1 der StrOPS-Richtlinie)
    - Antrag zur Wiederholungsprüfung nach Mitteilung der Nichteinhaltung von Strukturmerkmalen
      (gem. Abs. 4.1.2 der StrOPS-Richtlinie)
    - Antrag bei erstmaliger oder erneuter Leistungserbringung (gem. Abs. 4.1.3 der StrOPS-Richtlinie) 

    Bitte verwenden Sie je Antragsart ein Antragsformular. Bei Anträgen zur turnusgemäßen Prüfung sind alle zur Prüfung beantragten OPS-Kodes je Standort gemeinsam anzugeben. Bei den anderen Antragsarten ist pro OPS und ggf. Station/Einheit ein gesonderter Antrag zu stellen und entsprechende Nachweise sind beizufügen. Beachten Sie bitte, dass bei einigen OPS-Kodes zusätzlich die Anzahl und Namen der Stationen beziehungsweise Einheiten anzugeben sind, auf denen die jeweilige Leistung erbracht werden soll.

    Bei allen OPS-Kodes, für die dem Krankenhaus eine gültige Bescheinigung bis zum 31.12.2025 vorliegt, ist eine turnusgemäße Prüfung anzumelden. Der Antrag auf Prüfung der Strukturmerkmale dieser Kodes muss bis spätestens 30. Juni 2025 beim Medizinischen Dienst vorliegen.  

    Bei Umzügen, Änderungen des Krankenhausträgers und zusätzlicher Leistungserbringung hat das Krankenhaus gemäß Abs. 4.1.5 der StrOPS-RL den Medizinischen Dienst unter Verwendung der Anlagen 8.1, 8.2 bzw.  8.4 zu informieren.
     
  4. Antrag dem Medizinischen Dienst übermitteln

    Auf elektronischem Weg erreichen Sie unser StrOPS-Team unter StrOPS(at)md-bw.de

    Nutzen Sie gerne die Möglichkeit zur verschlüsselten elektronischen Übermittlung! (Hinweis: Bei einem Widerspruch genügt eine einfache E-Mail oder ein eingescanntes Dokument nicht den Formerfordernissen, sondern ist mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen.)

    Für die verschlüsselte Übermittlung der vom Geschäftsführer unterschriebenen Anträge per E-Mail an StrOPS(at)md-bw.de bieten wir Ihnen das PGP-Verschlüsselungsverfahren an. Der Schlüssel für die oben genannte Mailadresse ist auf der Webseite abrufbar (PGP-Verschlüsselung | Medizinischer Dienst Baden-Württemberg (md-bw.de).

    Für die elektronische Zusendung größerer Datenmengen nutzen Sie gerne unser Übermittlungsverfahren mittels Cryptshare. Die bereitgestellte Web-Anwendung ermöglicht den Austausch vertraulicher Informationen durch die verschlüsselte Ablage von Dateien auf einem Server des Medizinischer Diensts Baden-Württemberg. Bitte nutzen Sie auch in diesem Verfahren die E-Mail StrOPS(at)md-bw.de

    Alternativ senden Sie bitte die von Ihrer Geschäftsführung unterzeichneten Anträge auf dem Postweg an...

    Medizinischer Dienst Baden-Württemberg
    Beratungsstelle Freiburg
    Krankenhausstrukturprüfungen
    Basler Straße 61
    79100 Freiburg

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Widget - Kontakt

Ihre Ansprechpartnerin

Ihre Ansprechpartnerin

Dr. med. Beate Waibel
Medizinischer Dienst Baden-Württemberg
Beratungsstelle Freiburg
Krankenhausstrukturprüfungen
Basler Straße 61
79100 Freiburg

Tel. 07821 938-1315
Mo.-Fr. von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Do. von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

E-Mail: StrOPS(at)md-bw.de

PGP-Hinweis

Vertrauliche E-Mails verschlüsselt übermitteln: Hierfür bieten wir Ihnen die Nutzung der PGP-Verschlüsselung.

Crypthshare-Hinweis

Große Datenmengen können Sie uns sicher und verschlüsselt über unser Cryptshare-Verfahren übermitteln.

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Formulare und Arbeitshilfen

Hinweis Anlage 2b

Hinweis Anlage 2b

Anträge für Strukturprüfungen von OPS-Kodes der Anlage 2b können erst gestellt werden, wenn OPS-Kodes der Anlage 2b im Fallpauschalenkatalog 2026 vergütungsrelevant werden. Sobald dies erkennbar ist – frühestens ab Oktober 2025 – werden die Antragsunterlagen für eine Strukturprüfung von OPS der Anlage 2b auf dieser Seite veröffentlicht (Antragsformular der Anlage 1b und Selbstauskunftsbögen der Anlage 5b).

Archiv OPS-Strukturprüfungen

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