Ombudsperson
Ombudsperson beim Medizinischen Dienst Baden-Württemberg
Bei Beschwerden über die Tätigkeit des Medizinischen Dienstes Baden-Württemberg können Sie sich vertrauensvoll an unsere unabhängige Ombudsperson wenden: Herr Peter Niedergesäss ist Ansprechpartner sowohl für Versicherte wie für die Beschäftigten des Medizinischen Dienstes.
Text Ombudsperson
Mit dem MDK-Reformgesetz wurde in § 278 Absatz 3 SGB V die Bestellung einer Ombudsperson vorgesehen. Der Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Baden-Württemberg hat Herrn Peter Niedergesäss als unabhängige Ombudsperson ab dem 1. Januar 2022 bestellt.
An die Ombudsperson können sich vertrauensvoll wenden:
- Versicherte – bei Beschwerden über die Tätigkeit des Medizinischen Dienstes
- Beschäftigte des Medizinischen Dienstes – bei Beobachtung von Unregelmäßigkeiten, insbesondere Beeinflussungsversuchen durch Dritte
Bei der Ausübung ihrer Tätigkeit ist die Ombudsperson unabhängig und frei von Weisungen. Sie ist nur den rechtlichen Vorgaben und ihrem Gewissen verpflichtet. Sie ist bezüglich aller Aufgaben zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Die Ombudsperson berichtet dem Vorstand, dem Verwaltungsrat und der zuständigen Aufsichtsbehörde in anonymisierter Form jährlich und bei gegebenem Anlass. Der Bericht wird anschließend auf der Internetseite des Medizinischen Dienstes Baden-Württemberg veröffentlicht.
Unser Beschwerdemanagement ist auch weiterhin für Sie da.
Lob, Anregungen oder Hinweise: Wir freuen uns über jede Rückmeldung. Ihr Lob leiten wir direkt weiter. Kritik und Beschwerden gehen wir konsequent nach, um unsere Dienstleistung kontinuierlich zu verbessern.
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.md-bw.de/service/lob-kritik/
Häufige Fragen und Antworten
Was sind die Aufgaben einer Ombudsperson? Mit welchen Anliegen kann ich mich an die Ombudsperson wenden? Wie unabhängig arbeitet die Ombudsperson? Hier haben wir für Sie einige wichtige Fragen und Antworten zur Ombudsperson zusammengestellt.
FAQ zur Ombudsperson
Bei jedem Medizinischen Dienst gibt es eine unabhängige Ombudsperson, an die sich sowohl Beschäftigte des Medizinischen Dienstes bei Beobachtung von Unregelmäßigkeiten, insbesondere Beeinflussungsversuchen durch Dritte, als auch Versicherte bei Beschwerden über die Tätigkeit des Medizinischen Dienstes vertraulich wenden können. Die Ombudsperson berichtet zudem dem Vorstande, dem Verwaltungsrat und der zuständigen Aufsichtsbehörde in anonymisierter Form jährlich und bei gegebenem Anlass und veröffentlicht den Bericht auf der Webseite.
Durch die Ombudsperson werden die Transparenz und die Unabhängigkeit der Medizinischen Dienste sowie die Patientenrechte und die Rechte pflegebedürftiger Personen weiter gestärkt.
Gesetzlich kranken- und pflegeversicherte Personen sowie deren Angehörige oder Betreuer können sich an die Ombudsperson wenden. Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes können sich bei Verdacht von Beeinflussungsversuchen durch Dritte vertraulich an die Ombudsperson wenden.
Sie können sich vertraulich mit Beschwerden über die Tätigkeit des Medizinischen Dienstes Baden-Württemberg an die Ombudsperson wenden. Mit Ihrem Einverständnis nimmt die Ombudsperson Kontakt mit der zuständigen Stelle im Medizinischen Dienst auf und bittet um eine Stellungnahme zur Beschwerde. In Konfliktsituationen versucht die Ombudsperson zwischen den Beteiligten zu vermitteln.
Die Ombudsperson soll die Versicherten und die Beschäftigten der Medizinischen Dienste in der Wahrnehmung ihrer Rechte stärken und unterstützen. Wenn jedoch eine Rechtsberatung gewünscht wird, kann die Ombudsperson nicht helfen.
Ist Ihr Anliegen oder Ihre Beschwerde ein Fall für die Ombudsperson, nimmt diese Kontakt zum Medizinischen Dienst Baden-Württemberg auf, um eine Stellungnahme anzufordern oder um Akten einzusehen. Dazu ist jedoch Ihre Einwilligung notwendig. Daher erhalten Sie eine Einwilligungserklärung, die ausgefüllt und unterschrieben an die Geschäftsstelle der Ombudsperson gesendet werden muss. Erst wenn Ihre unterschriebene Einwilligungserklärung vorliegt, kann die Ombudsperson für Sie tätig werden. Nach Abschluss der Prüfung wird die Ombudsperson Sie schriftlich über den Ausgang des Verfahrens informieren.
Die Ombudsperson ist nicht beim Medizinischen Dienst Baden-Württemberg angestellt. Sie ist nur den rechtlichen Vorgaben und ihrem Gewissen verpflichtet. Sowohl die Ombudsperson als auch ihre Geschäftsstelle arbeiten unabhängig und frei von Weisungen des Medizinischen Dienstes Baden-Württemberg. Diese Unabhängigkeit der Ombudsperson wird durch Gesetze und Richtlinien sichergestellt.
Die Ombudsperson und die Geschäftsstelle achten streng darauf, dass alle Informationen diskret und vertraulich behandelt werden. Soweit es für die Prüfung Ihrer Beschwerde notwendig ist, werden Ihre Angaben mit Ihrer Einwilligung an den Medizinischen Dienst weitergeleitet.
Es gibt für das Ombudsverfahren keine Fristen.
Nein, das Ombudsverfahren ist für Sie kostenfrei.
Sollten Sie mit dem Ergebnis eines Gutachtens und dem nachfolgenden Leistungsbescheid Ihrer Kasse nicht einverstanden sein, richten Sie Ihren Widerspruch bitte an Ihre Kranken- oder Pflegekasse. Die Ombudsperson kann keine Widersprüche entgegennehmen.
Bitte wenden Sie sich telefonisch (07821 938-1701) an die Geschäftsstelle der Ombudsperson. Sie können hier gerne zu den Geschäftszeiten (Montag bis Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr sowie Montag bis Donnerstag: 13:00 bis 15:00 Uhr) anrufen oder auch eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen, wenn die Geschäftsstelle gerade nicht erreichbar ist. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.