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Der Medizinische Dienst erstellt im Auftrag der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung unabhängige und neutrale Gutachten. Dabei sind unsere Gutachterinnen und Gutachter an gesetzliche Regelungen und Richtlinien gebunden. Für die Kranken- und Pflegekassen bilden unsere Gutachten eine Entscheidungsgrundlage, ob eine bestimmte Leistung übernommen werden kann. Lob, Anregungen oder Hinweise: Wir freuen uns über jede Rückmeldung. Ihr Lob leiten wir direkt weiter. Kritik und Beschwerden gehen wir konsequent nach, um unsere Dienstleistung kontinuierlich zu verbessern.

Lob & Kritik

Box Ansprechperson

Wer ist die richtige Ansprechperson für Ihr Anliegen?

Sind Sie mit dem Ergebnis einer Begutachtung und der daraus resultierenden Entscheidung der Kranken- oder Pflegekasse nicht einverstanden?

Dann haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Wenden Sie sich hierzu bitte direkt an Ihre Kranken- oder Pflegekasse! Nur die Kranken- oder Pflegekasse kann Entscheidungen korrigieren – oder eine neue Bewertung des Sachverhalts durch den Medizinischen Dienst veranlassen.

Sie sind unzufrieden mit dem Begutachtungsvorgang oder mit den Abläufen beim Medizinischen Dienst Baden-Württemberg? Dann sind wir gerne für Sie da.

Selbstverständlich können Sie sich nicht nur an uns wenden, wenn Sie sich beschweren möchten. Wir freuen uns auch über Anregungen oder Lob!

Rückmeldung

Wie geben Sie dem Medizinischen Dienst eine Rückmeldung?

Was passiert mit Ihrer Rückmeldung?

Was passiert mit Ihrer Rückmeldung?

Nachdem Ihre Rückmeldung bei uns eingegangen ist, erhalten Sie eine schriftliche Eingangsbestätigung.

Bei Beschwerden bitten wir die betroffene Mitarbeiterin oder den betroffenen Mitarbeiter um eine Schilderung des Sachverhaltes.

Anschließend erhalten Sie eine schriftliche Antwort von uns.

Grundsätzlich erfassen wir alle Beschwerden und werten diese aus, beispielsweise hinsichtlich der Anzahl oder der Gründe. Die Auswertung analysieren wir regelmäßig – und leiten wichtige  Erkenntnisse für unsere künftige Arbeit ab.

So werden beispielsweise Gespräche mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geführt. Häufige Beschwerdegründe bilden den Anlass, bestimmte Themen im Rahmen von Schulungen intensiv zu bearbeiten.

Download

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Bitte beachten Sie, dass wir Beschwerden von Angehörigen/Bekannten/sonstigen Personen aus datenschutzrechtlichen Gründen nur beantworten, wenn uns eine Vollmacht bzw. Schweigepflichtentbindung der/des Versicherten vorliegt.

Sie können den Beschwerdebogen auch ausdrucken, ausfüllen und uns per Post oder E-Mail schicken.