Elektronischer Datenaustausch (eDA)
Mit dem elektronischen Datenaustausch (eDA) steht Ihnen eine rasche, zeitnahe, unkomplizierte und datenschutzkonforme Kommunikation mit dem Medizinischen Dienst Baden-Württemberg zur Verfügung. Der digitale Austausch erfolgt im XML-Format über ein E-Mail-Verfahren.
Der Medizinische Dienst bietet Ihnen ein umfassendes Angebot zum elektronischen Datenaustausch! Zu den Themen Arbeitsunfähigkeit, Hilfsmittel, Rehabilitation und Vorsorge können Sie aktuell jeweils einen eigenen eDA nutzen.
Zu allen weiteren Begutachtungsbereichen der allgemeinen Sozialmedizin bieten wir den eDA Weitere Begutachtungsbereiche (kurz WBB) an. Mit diesem eDA sind auch die Leistungsbereiche 4 (ambulante Leistungen im Krankenhaus) und 5 (sonstige stationäre Behandlung) in der Krankenkassensystematik umfasst.
persönliche Sozialmedizinische Fallberatung (SFB)
Sie können bei uns auch eine persönliche Sozialmedizinische Fallberatung (SFB) am Sitz der Krankenkasse in Baden-Württemberg per eDA beauftragen. Bitte wenden Sie sich hierzu zuerst an die zuständige Teamleiterin /den zuständigen Teamleiter der Dienststelle am gewünschten Standort, um die notwendigen organisatorischen Absprachen treffen zu können.
Die Kontaktdaten unserer Standorte finden Sie zum Beispiel in unserem Beratungsstellenverzeichnis.
Im eDA selbst sind noch folgende Punkte zu beachten:
- Bitte übermitteln Sie diese Aufträge als „SFB“ im entsprechenden Feld des jeweiligen eDA gekennzeichnet.
- Im Feld ASK 15 (SFB-Standort, Name) sollte eine eindeutige Bezeichnung der Sitzung abgestimmt und eingetragen werden.
- Um die Fälle an die richtige Dienststelle routen zu können, bitte wir Sie ins Feld ASK 17 (SFB-Standort, PLZ) die Postleitzahl der Dienststelle des Medizinischen Dienstes einzutragen.
Ihre Möglichkeiten für den elektronischen Datenaustausch im Detail:
1. Der Auftrag beinhaltet
- Einen Datensatz mit den Inhalten, die auf Spitzenverbandsebene vereinbart wurden (XML-Datensatz)
- optional Dateianhänge im pdf-Format
2. Steuerung des Auftrages im eDA
Entscheidend für das Bearbeitungsverfahren (bis 30.06.23 „Begutachtungsart“) ist die Auswahl aus Schlüssel C des verfahrensspezifischen Schlüsselverzeichnisses:
Sofern ausschließlich schriftlich zur Frage der Krankenkasse Stellung genommen werden soll, ist dies dem Medizinischen Dienst mit dem Schlüsselwert 02: (ab 01.07.2023 „Begutachtung nach Aktenlage / nach persönlicher Befunderhebung“) mitzuteilen. Das umfasst sowohl ausführliche schriftliche Gutachten als auch schriftliche Beratungen.
Soll parallel zur Abfassung gutachtlicher Stellungnahmen ein persönliches Treffen, ein Telefongespräch oder eine gesicherte Videokonferenz stattfinden („Direktberatung“), so müssen hierzu außerhalb des DA-Verfahrens Termine mit unserer jeweils beteiligten Dienstelle vereinbart werden.
Bis 30.06.2023 gilt: Die Aufträge für diese Direktberatung – und nur diese - werden mit dem Schlüssel 01 „Sozialmedizinische Fallberatung (SFB)“ aus Schlüssel C des verfahrensspezifischen Schlüsselverzeichnisses übermittelt.
Ab 01.07.2023 gilt:
Aufträge für die Bearbeitung in der Direktberatung sind differenziert mit den Schlüsseln 01 (Sozialmedizinische Fallberatung - persönlich am Sitz der Krankenkasse), 03 (Sozialmedizinische Fallberatung - telefonisch) oder 04 (Sozialmedizinische Fallberatung - per Video) zu versehen.
Eine Begutachtung nach Kurzuntersuchung (Schlüsselwert 05) wird vom Medizinischen Dienst Baden-Württemberg nicht vorgehalten. Der Schlüssel 05 darf daher bei Aufträgen an den Medizinischen Dienst Baden-Württemberg nicht ausgewählt werden.
Um Aufträge für die Bearbeitung in der Direktberatung korrekt einer unserer Beratungsstellen zuzuordnen, ist es erforderlich, dass dabei auch der Standort für den Fallberatungstermin übermittelt wird.
Hierzu bitten wir um Vereinbarung einer eindeutigen Bezeichnung für jeden Sitzungstermin, die im Feld ASK 15 („SFB-Standort, Name“) übermittelt wird. Um die Fälle an die richtige Dienststelle routen zu können, bitten wir Sie ins Feld ASK 17 (SFB-Standort, PLZ) die PLZ der beteiligten Dienststelle des Medizinischen Dienstes einzutragen.
3. Was ist bei der Übermittlung des eDA- Auftrages AU zu beachten?
Die Auftragsdaten und die Fragestellung der Krankenkassen werden im XML-Datensatz digital übermittelt.
Nach § 276 Abs. 1 SGB V zu übermittelnde Krankenkassenunterlagen können dem XML-Datensatz angehängt werden.
Bitte reichen Sie nur für die Fragestellung erforderliche Unterlagen ein. Die Unterlagen sollten möglichst in einem einzigen PDF-Anhang angehängt werden. Achten Sie bitte auf eine chronologische Sortierung der Unterlagen und scannen Sie die Dokumente in einheitlicher Richtung ein.
4. MiMa (Mitteilungsmanagement)
Sollten Sie bei einem Leistungserbringer Unterlagen über das MiMa-Verfahren angefordert haben, möchten wir Sie bitten, den eDA-Auftrag erst nach Erhalt der Eingangsmeldungen für alle Weiterleitungsbögen an den Medizinischen Dienst Baden-Württemberg vorzulegen.
Bitte geben Sie hier im eDA-Auftrag die zugehörigen MiMa-Aktenkennzeichen an.
5. Angaben zu beteiligten Leistungserbringern
Dem Sinn und Zweck des elektronischen Datenaustausches entsprechend werden Leistungserbringer-Daten, die für die Erledigung unserer gesetzlichen Aufgaben erforderlich sind (z. B. zur Erfüllung unserer Übermittlungspflichten nach § 277 SGB V), von uns aus den XML-Datensätzen übernommen und genutzt. Wir müssen uns auf die Korrektheit der von Ihnen übermittelten Leistungserbringer-Daten verlassen können.
Bitte nehmen Sie daher keine Auffüllung unvollständiger Leistungserbringer-Anschriften mit nicht zugehörigen, aber dennoch tatsächlich existierenden Anschriften vor. Bitte achten Sie auch auf die zutreffende Formulierung der Angaben zur Fachrichtung und zu akademischen Graden. Z. B. der Titel „Doktors der Medizin“ und die Fachrichtung „zur freien Verfügung für die Krankenkasse“ erzeugen bei so angesprochenen Leistungserbringern unnötig Unmut.
6. Sie haben weitere Fragen?
Bei fachlichen Fragen können Sie sich gerne mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Fachreferates AU in Verbindung setzten.
Ihr Kontakt:
Herr Dr. Rüdiger Freudenstein
Leiter Fachreferat AU
Tel: 07821 938-1144
ruediger.freudenstein(at)md-bw.de
Frau Myriam Greber
Tel: 07821 938-1214
myriam.greber(at)md-bw.de
eDA Hilfsmittel
1. Der Auftrag beinhaltet
- Einen Datensatz mit den Inhalten, die auf Spitzenverbandsebene vereinbart wurden (XML-Datensatz)
- optional Dateianhänge im PDF-Format
2. Steuerung des Auftrages im eDA
Möchten Sie eine schriftliche Bearbeitung bei uns auslösen, wählen Sie bitte die Begutachtungsart „Gutachten“ (02).
Die Begutachtungsart „SFB“ (01) kann nur gewählt werden, wenn Sie diesen Auftrag im Rahmen einer mit uns im Vorfeld abgestimmten Direktberatung einbringen möchten.
3. Was ist bei der Übermittlung des eDA-Auftrages Hilfsmittel zu beachten?
Die Auftragsdaten und die Fragestellung der Krankenkassen werden im XML-Datensatz digital übermittelt. Die Krankenkassenunterlagen befinden sich im Anhang.
Bitte reichen Sie nur für die Fragestellung erforderliche Unterlagen ein. Die Unterlagen sollten als eine PDF-Datei angehängt werden. Achten Sie bitte auf eine chronologische Sortierung der Unterlagen und scannen Sie die Dokumente in eine Richtung ein.
4. Unterlagen
- Verordnung des Hilfsmittels (Muster 16)
- Kostenvoranschlag des Sanitätshauses
- Leistungsauszug der Kasse (Hilfsmittel, KH- und Reha-Aufenthalte und Heilmittel)
- weitere Hilfsmittel spezifische Unterlagen soweit vorhanden
5. Bei einem Widerspruch bedarf es zusätzlich:
- eines ablehnenden Bescheides
- eines Widerspruchs der versicherten Person, des Verordners, des Sanitätshauses
6. MiMa (Mitteilungsmanagement)
Sollten Sie bei einem Leistungserbringer Unterlagen über das MiMa-Verfahren angefordert haben, möchten wir Sie bitten, den eDA-Auftrag erst nach Erhalt der Quittierung aller Weiterleitungsbögen an den Medizinischen Dienst Baden-Württemberg vorzulegen.
Bitte geben Sie hier im eDA-Auftrag die entsprechenden MiMa-Aktenkennzeichen an.
7. Fristen (PRG/BTHG)
Bei Fristvorgabe nach PRG oder BTHG tragen Sie bitte die erforderlichen Angaben im Auftragsformular an der vorgesehenen Stelle ein.
Anhand der Fristangabe wird dem Medizinischen Dienst eine automatische Auftragsverfolgung ermöglicht.
8. Sie haben weitere Fragen?
Bei fachlichen Fragen können Sie sich gerne mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Fachreferates Hilfsmittel in Verbindung setzen.
Ihr Kontakt:
Fachreferat Hilfsmittel
Frau Abendschön
Tel. 0621 42608-4571
E-Mail: hilfsmittel(at)md-bw.de
eDA Vorsorge und Rehabilitation
1. Der Auftrag beinhaltet
- Einen Datensatz mit den Inhalten, die auf Spitzenverbandsebene vereinbart wurden (XML-Datensatz)
- optional Dateianhänge im PDF-Format
2. Steuerung des Auftrages im eDA
Im eDA können Sie unter „Begutachtungsart“ zwischen „SFB“ (1) und „Gutachten“ (2) wählen. Begutachtungsart „SFB“ (01) wird durch Sie angegeben, wenn der Auftrag zur SFB vorgelegt werden soll. Begutachtungsart „Gutachten“ (02) wird durch Sie angegeben, wenn eine Begutachtung erfolgen soll.
3. Was ist bei der Übermittlung des eDA- Auftrages Rehabilitation/ Vorsorge zu beachten?
Die Auftragsdaten und die Fragestellung der Krankenkassen werden im XML-Datensatz digital übermittelt. Die Krankenkassenunterlagen befinden sich im Anhang.
Bitte reichen Sie nur für die Fragestellung erforderliche Unterlagen ein. Die Unterlagen sollten in einer PDF-Datei angehängt werden. Achten Sie bitte auf eine chronologische Sortierung der Unterlagen und scannen Sie die Dokumente in eine Richtung ein.
Verordnung
- Muster 61 (Reha)
- Muster 64 (Mutter-/Vater-Kind-Maßnahme)
- Muster 65 (Attest für Begleitkinder) oder
- Antrag für eine Anschlussheilbehandlung
Bei einem Widerspruch bedarf es zusätzlich:
- eines ablehnenden Bescheides
- eines Widerspruchs der versicherten Person,
- einer ärztlichen Widerspruchsbegründung
4. MiMa (Mitteilungsmanagement)
Sollten Sie bei einem Leistungserbringer Unterlagen über das MiMa-Verfahren angefordert haben, möchten wir Sie bitten, den eDA-Auftrag erst nach Erhalt der Quittierung aller Weiterleitungsbögen an den Medizinischen Dienst Baden-Württemberg vorzulegen.
Bitte geben Sie hier im eDA-Auftrag die entsprechenden MiMa-Aktenkennzeichen an.
5. Verlängerungsanträge
Wichtig: Für eine korrekte Steuerung des Auftrages müssen Sie unbedingt die Rehabilitationsklinik-Adresse als Aufenthaltsadresse des Versicherten bzw. als abweichende Adresse im Segment (AAV) eintragen. Die Steuerung erfolgt nach dem „Tatort-Prinzip“ an den Sitz der Rehabilitationseinrichtung.
Aus technischen Gründen erfolgt die Eingangsverarbeitung Ihrer eDA-Aufträge in unserem System in der Nacht nach dem Eingang. Sehr eilige, zeitkritische Aufträge, bei denen Sie eine tagesgleiche Beurteilung benötigen, sollten daher per datenschutzkonformen Fax- oder verschlüsseltem E-Mail-Versand beauftragt werden. Ggf. können auch Verarbeitungsschritte im System Ihrer Kasse die Verfügbarkeit unserer Bewertung auf Ihrer Seite verzögern. Wir bitten dies bei der Wahl des Beauftragungsweges mit zu berücksichtigen.
6. Fristen (PRG/BTHG)
Bei Fristvorgabe nach PRG oder BTHG tragen Sie bitte die erforderlichen Angaben im Auftragsformular an der vorgesehenen Stelle ein. Anhand der Fristangabe wird dem Medizinischen Dienst eine automatische Auftragsverfolgung ermöglicht.
7. Sie haben weitere Fragen?
Bei fachlichen Fragen können Sie sich gerne mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Fachreferates Rehabilitation in Verbindung setzen.
Ihr Kontakt:
Frau Dr. Sabine Nusser
Tel. 0761 45921-3507
E-Mail: sabine.nusser(at)md-bw.de
Frau Aquilina Wirbel
Tel. 0761 45921-3521
E-Mail: aquilina.wirbel(at)md-bw.de
eDA WBB
1. Der Auftrag beinhaltet
- Einen Datensatz mit den Inhalten, die auf Spitzenverbandsebene vereinbart wurden (XML-Datensatz)
- optional Dateianhänge im PDF-Format
2. Steuerung des Auftrages im eDA
Möchten Sie eine schriftliche Bearbeitung bei uns auslösen, wählen Sie bitte die Begutachtungsart „Gutachten“ (02).
Die Begutachtungsart „SFB“ (01) kann nur gewählt werden, wenn Sie diesen Auftrag im Rahmen einer mit uns im Vorfeld abgestimmten Direktberatung einbringen möchten.
3. Was ist bei der Übermittlung des eDA- Auftrages zu beachten?
Die Auftragsdaten und die Fragestellung der Krankenkassen werden im XML-Format digital übermittelt. Die Krankenkassenunterlagen befinden sich im Anhang.
Bitte reichen Sie nur für die Fragestellung erforderliche Unterlagen ein. Die Unterlagen sollten in einer PDF-Datei angehängt werden. Achten Sie bitte auf eine chronologische Sortierung der Unterlagen und scannen Sie die Dokumente in eine Richtung ein.
4. Unterlagen können je nach Leistungsbereich z. B.
- Verordnung
- Kostenvoranschlag
- Leistungsauszug der Kasse und
- weitere spezifische Unterlagen je nach Leistungsbereich sein.
5. Bei einem Widerspruch bedarf es zusätzlich:
- eines ablehnenden Bescheides
- eines Widerspruchs der versicherten Person, eines Einspruchs des Verordners oder Leistungserbringers
6. MiMa (Mitteilungsmanagement)
Sollten Sie bei einem Leistungserbringer Unterlagen über das MiMa-Verfahren angefordert haben, möchten wir Sie bitten, den eDA-Auftrag erst nach Erhalt der Quittierung aller Weiterleitungsbögen an den Medizinischen Dienst Baden-Württemberg vorzulegen.
Bitte geben Sie hier im eDA-Auftrag die entsprechenden MiMa-Aktenkennzeichen an.
7. Fristen (PRG/BTHG)
Bei Fristvorgabe nach PRG oder BTHG tragen Sie bitte die erforderlichen Angaben im Auftragsformular an der vorgesehenen Stelle ein. Anhand Ihrer Fristangabe wird bei uns eine spezielle Fristüberwachung ausgelöst.
8. Sie haben weitere Fragen?
Bei fachlichen Fragen können Sie sich gerne mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Fachbereichs Allgemeine Sozialmedizin in Verbindung setzten.
Ihr Kontakt:
Fachbereich Allgemeine Sozialmedizin
Frau Marion Winkler
Tel. 0761 45921-3592
E-Mail: marion.winkler(at)md-bw.de