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Medizinischer Dienst Bund | Aktuelle Meldung | Essen |

Begutachtungsanleitung Vorsorge und Rehabilitation überarbeitet

Der Medizinische Dienst Bund hat die Begutachtungsanleitung Vorsorge und Rehabilitation überarbeitet und die aktualisierte Fassung heute veröffentlicht. Sie tritt am 11. November in Kraft und ist die Grundlage für die Begutachtungen der Medizinischen Dienste, bei denen es um Leistungen zur Vorsorge und Rehabilitation geht.

Im Rahmen der Umsetzung des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes (GKV-IPReG) hat der Gemeinsame Bundesausschuss seine Rehabilitations-Richtlinie zum 1. Juli 2022 in den Bereichen geriatrische Rehabilitation und Anschlussrehabilitation angepasst. Die Änderungen haben direkte Auswirkungen auf das Beratungs- und Begutachtungsgeschehen der Medizinischen Dienste. Insofern war eine Überarbeitung der Begutachtungsanleitung (BGA) Vorsorge und Rehabilitation notwendig. Die Änderungen betreffen insbesondere die folgenden Kapitel bzw. Abschnitte der Begutachtungsanleitung:

  • Geriatrische Rehabilitation / geriatrische Rehabilitandin / geriatrischer Rehabilitand
  • Neurologische Reha-Phase C/D und SINGER Patientenprofil
  • Kriterien und Maßstäbe der Begutachtung
  • Zusammenarbeit Medizinischer Dienst/Krankenkasse, Ergebnismitteilung an die Krankenkasse

Zur aktualisierten Begutachtungsanleitung (BGA) Vorsorge und Rehabilitation

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