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Für mehr Teilhabe am Leben

Hörgeräte oder Brillen, Prothesen, Stomaartikel oder orthopädische Schuhe: Der Anspruch auf Krankenbehandlung in der gesetzlichen Krankenversicherung umfasst auch die Versorgung mit Hilfsmitteln (Technische Hilfen für behinderte oder kranke Menschen). Seit Einführung der Pflegeversicherung haben pflegebedürftige Versicherte zudem Anspruch auf Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten oder Hausnotrufgeräte. Aber welches Hilfsmittel ist das Richtige? Und ist es korrekt angepasst? Zu diesen und weiteren Fragen stehen die Hilfsmittelexperten des Medizinischen Dienstes Baden-Württemberg den Krankenkassen zur Seite.

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Hilfsmittelanfragen werden im Medizinischen Dienst Baden-Württemberg von speziell qualifizierten Hilfsmittelgutachterinnen und -gutachtern verschiedener medizinischer Fachrichtungen bearbeitet.

Unser Schwerpunkt liegt dabei auf der Orthopädie- und Rehabilitationstechnik. In den letzten Jahren verzeichnen wir zunehmend Begutachtungen im Bereich der Medizintechnik (Beatmungsgeräte- und Sauerstoffversorgungen, CPAP-Geräte, Elektrostimulationsgeräte, Applikationshilfen wie Medikamentenpumpen).
 
Die Qualität unserer Hilfsmittelbegutachtung sichern wir unter anderem durch ...

  • ... regelmäßige Fortbildungen.
  • ... Qualitätsprüfungen und Qualitätszirkel.
  • ... Diskussionsdatenbank.
  • ... regelmäßige und zeitnahe Informationen zu Änderungen der Gesetzgebung, der Rechtsprechung sowie zu technischen Neuerungen.

Hilfsmittel

Weitere Informationen

Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung dienen der Unterstützung der Krankenbehandlung (therapeutische Hilfsmittel wie Atemtherapiegeräte, Elektrostimulationsgeräte) oder dem Behinderungsausgleich (z. B. Rollstühle, Prothesen).

Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen dienen in erster Linie der Erleichterung der Pflege und der Linderung der Beschwerden des pflegebedürftigen Menschen. Zudem sollen sie eine  selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Sie werden nur dann der Pflegeversicherung angelastet, wenn sie nicht von der Krankenkasse oder anderen Leistungsträgern übernommen werden, beispielsweise bei Krankheit oder Behinderung.

Unser Auftrag

Hilfsmittel sind technische Hilfen für behinderte, kranke oder pflegebedürftige Menschen – und müssen in der Regel durch den Arzt verordnet werden, damit die Krankenkasse die Kosten übernehmen kann. Zudem können die Krankenkassen den Medizinischen Dienst mit einer Prüfung beauftragen. Das geschieht vor allem dann, wenn es um eine besonders komplexe oder aufwändige Versorgung geht.

Die Kassen beauftragen den Medizinischen Dienst, ...

  • ... vor Bewilligung zu prüfen, ob ein Hilfsmittel erforderlich ist.
  • ... den Versicherten zu beraten.
  • ... eine durchgeführte Hilfsmittelversorgung zu evaluieren.

Die Prüfung vor der Versorgung beantwortet Fragen wie beispielsweise:

  • Ist das Hilfsmittel im Einzelfall indiziert und geeignet?
  • Entspricht sein Einsatz dem anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse?
  • Wäre eine andere Maßnahme (z. B. Heilmittel) zielführender oder ist das Hilfsmittel ein Gebrauchsgegenstand, welcher in die Eigenverantwortung des Versicherten fällt?
  • Gibt es zielführendere oder kostengünstigere Alternativen?
  • Ist noch eine Reparatur oder Anpassung der Vorversorgung möglich?

Die Hilfsmittelbegutachtung im Medizinischen Dienst

Erklärfilm Hilfsmittelbegutachtung

ZI Film Hilfsmittelbegutachtung

Zum Herunterladen (MP4 15 MB, Länge 2 Minuten 25 Sekunden):
Die Hilfsmittelbegutachtung beim Medizinischen Dienst

Hier finden Sie den Film mit Audiodeskription (MP4 24 MB, Länge 8 Minuten 7 Sekunden):
Die Hilfsmittelbegutachtung beim Medizinischen Dienst (Film mit Audiodeskription)