Arzneimittel
Gute Versorgung langfristig sichern
Die Aufwendungen für Arzneimittel sind der drittgrößte Ausgabenposten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Um die Arzneimittelversorgung langfristig zu sichern, erstellen unsere speziell geschulten Gutachterinnen und Gutachter pro Jahr rund 10.000 schriftliche Stellungnahmen zu mehr als 1.000 verschiedenen Arzneimitteln.
Die Kriterien für die Kostenübernahme von Arzneimitteln durch die GKV werden im Wesentlichen durch das Sozialgesetzbuch (SGB V), das Arzneimittelgesetz (AMG), das Medizinproduktegesetz (MPG) sowie durch Urteile und Beschlüsse der Rechtsprechung bestimmt.
Als ärztliche Gutachterinnen und Gutachter beurteilen wir die Leistungspflicht der GKV für die individuelle pharmakotherapeutische Versorgung – vor dem Hintergrund der rechtlichen Vorgaben und der medizinischen Erfordernisse.
Ziel ist es, der Kasse eine sachgerechte, leistungsrechtliche Entscheidung zu ermöglichen.
Die Anfragen zur Arzneimittelverordnung nehmen kontinuierlich zu. Dabei ändern sich die Schwerpunkte immer wieder.
Die in der Arzneimittelbegutachtung tätigen Ärztinnen und Ärzte des Medizinischen Dienstes Baden-Württemberg meistern diese Herausforderung durch kontinuierliche interne und externe fachliche Weiterbildung.
Unsere Aufgaben
Wir beantworten Fragen der GKV zur Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln im individuellen Einzelfall.
Dies betrifft insbesondere Arzneimittel, die noch keine Zulassung durch die europäische (EMA) oder deutsche (BfArM) Oberbehörde erhalten haben – und damit keine Kassenleistung sind.
Hierunter fallen beispielsweise Importarzneimittel sowie Arzneimittel, deren Anwendung über das zugelassene Anwendungsgebiet hinausgeht (Off-Label-Use).
Zunehmend erfolgen Stellungnahmen zu Arzneimitteln mit gültiger deutscher Zulassung, die aufgrund der frühen Nutzenbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss vom Hersteller nicht mehr in Deutschland angeboten werden (sog. Opt Out) und importiert werden müssen.
Im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes bewerten wir das Nutzen-Risiko-Verhältnis von neuen Arzneimitteln und arzneimittelähnlichen Medizinprodukten für die Gemeinschaft der Medizinischen Dienste.
Wir beraten Kliniken und Kassen bei der Einführung selbstregelnder Systeme zur Arzneimittelversorgung. Zudem nehmen wir Stellung zu Arzneimittelfragen in der stationären Versorgung.
Unsere fachlich spezialisierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wirken mit in verschiedenen regionalen und nationalen Gremien, die sich mit der Qualität der Arzneimittelversorgung befassen:
- Mitgliedschaft in der Sozialmedizinischen Expertengruppe (SEG 6) der Gemeinschaft der Medizinischen Dienste
- Arbeitsgruppe nach § 73 (8) SGB V zur Erstellung von Hinweisen zur wirtschaftlichen Verordnungsweise für Kassenärzte in der Zeitschrift Verordnungsforum, gemeinsam mit der GKV und der KV Baden-Württemberg
- Nephrologische Mitwirkung in Gremien und Projekten zur Qualitätssicherung in der Dialyse- und Apheresetherapie
In enger Kooperation mit dem ebenfalls im Medizinischen Dienst Baden-Württemberg angesiedelten Verordnungscontrolling berät der Medizinische Dienst den Prüfungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung und der Landesverbände der Krankenkassen in Baden-Württemberg für Prüfanträge im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung nach § 106 SGB V.
Der Medizinische Dienst Baden-Württemberg konzipiert und organisiert Untersuchungen zur Qualität der Arzneimittelversorgung unter besonderen Fragestellungen.
Der Medizinische Dienst Baden-Württemberg ist Mitautor der webbasierten Informationsplattform für Ärzte zur rationalen und wirtschaftlichen Pharmakotherapie, ein Gemeinschaftsprojekt der Gemeinsamen Prüfungseinrichtungen, der Landesverbände und der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg.
Das Fachreferat Arzneimittel schult Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigungen in der Bearbeitung von arzneimittelrechtlichen und pharmakotherapeutischen Fragen.