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Gute Versorgung langfristig sichern

Die Aufwendungen für Arzneimittel sind der drittgrößte Ausgabenposten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Um die Arzneimittelversorgung langfristig zu sichern, erstellen unsere speziell geschulten Gutachterinnen und Gutachter pro Jahr rund 10.000 schriftliche Stellungnahmen zu mehr als 1.000 verschiedenen Arzneimitteln.

Die Kriterien für die Kostenübernahme von Arzneimitteln durch die GKV werden im Wesentlichen durch das Sozialgesetzbuch (SGB V), das Arzneimittelgesetz (AMG), das Medizinproduktegesetz (MPG) sowie durch Urteile und Beschlüsse der Rechtsprechung bestimmt.

Als ärztliche Gutachterinnen und Gutachter beurteilen wir die Leistungspflicht der GKV für die individuelle pharmakotherapeutische Versorgung – vor dem Hintergrund der rechtlichen Vorgaben und der medizinischen Erfordernisse.

Ziel ist es, der Kasse eine sachgerechte, leistungsrechtliche Entscheidung zu ermöglichen.

Die Anfragen zur Arzneimittelverordnung nehmen kontinuierlich zu. Dabei ändern sich die Schwerpunkte immer wieder.

Die in der Arzneimittelbegutachtung tätigen Ärztinnen und Ärzte des Medizinischen Dienstes Baden-Württemberg meistern diese Herausforderung durch kontinuierliche interne und externe fachliche Weiterbildung.

Unsere Aufgaben

Wir beantworten Fragen der GKV zur Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln im individuellen Einzelfall.

Dies betrifft insbesondere Arzneimittel, die noch keine Zulassung durch die europäische (EMA) oder deutsche (BfArM) Oberbehörde erhalten haben – und damit keine Kassenleistung sind.

Hierunter fallen beispielsweise Importarzneimittel sowie Arzneimittel, deren Anwendung über das zugelassene Anwendungsgebiet hinausgeht (Off-Label-Use).

Zunehmend erfolgen Stellungnahmen zu Arzneimitteln mit gültiger deutscher Zulassung, die aufgrund der frühen Nutzenbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss vom Hersteller nicht mehr in Deutschland angeboten werden (sog. Opt Out) und importiert werden müssen.