Der Landtagsabgeordnete Norbert Knopf (Grüne) hat sich in diesen Tagen bei einem Besuch des Medizinischen Dienstes in Mannheim insbesondere über die Prüfung von OPS-Strukturmerkmalen und die Prüfsituation im Bereich der Krankenhausabrechnungsprüfungen informiert.
Mit dem MDK-Reformgesetz wurden die OPS-Strukturprüfungen erstmals für das Jahr 2021 eingeführt und damit das bisherige System der Krankenhaus-abrechnungsprüfungen umfassend reformiert. Im Rahmen der OPS-Strukturprüfungen erfolgt durch die Medizinischen Dienste eine prospektive Überprüfung von Strukturmerkmalen in abrechnungsrelevanten Operationen- und Prozedurenschlüsseln. Die Bescheinigung des Medizinischen Dienstes über die Einhaltung von Strukturmerkmalen ist Voraussetzung dafür, dass die Krankenhäuser bestimmte OPS-Leistungen bei den Krankenkassen abrechnen dürfen. Über dieses noch recht neue Begutachtungsfeld der Medizinischen Dienste informierte sich Herr Knopf aus erster Hand und kam mit Andreas Klein, stv. Vorstandsvorsitzender, Dr. Thomas Rösel, Leitender Arzt, Dr. Christian Kuhn-Thiel, Leiter des Fachbereichs Krankenhaus/Ambulante Vergütung und Dr. Christian Schulte, Team-Leiter Krankenhaus/Ambulante Vergütung, in einen lebhaften Austausch. Die Diskussion war geprägt durch die hohe fachliche Expertise von Herrn Knopf. Einig waren die Teilnehmer sich, dass den OPS-Strukturprüfungen durch die Medizinischen Dienste eine besondere Bedeutung zukommt: Die Erfüllung der Strukturmerkmale ist nicht nur die Voraussetzung für die Abrechnung der Leistungen mit den Krankenkassen, sondern ist auch im Zusammenhang mit Aspekten der Versorgungsqualität zu sehen. Die bisherigen Erfahrungen mit den OPS-Strukturprüfungen zeigen, dass einzelne Merkmale derzeit noch nicht eindeutig definiert sind und Interpretationsspielräume zulassen. Hier bestand Konsens, dass eine Konkretisierung der Merkmale von elementarer Bedeutung für die Prüfungen ist.
Der Medizinische Dienst Baden-Württemberg nutzte den Austausch auch, um eigene Wünsche an die Politik zu äußern, die bei Herrn Knopf auf Zustimmung gestoßen sind: Dem Medizinischen Dienst ist es ein wichtiges Anliegen, als eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts in Fachfragen gehört und beteiligt zu werden und so seine hohe Fachkompetenz einbringen zu können.
Hintergrundinformation
Der Medizinische Dienst Baden-Württemberg ist der organisatorisch selbstständige und fachlich unabhängige sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung.
Seit der Gründung 1990 ist die Hauptverwaltung in Lahr/Schwarzwald angesiedelt. 11 Beratungs- und Begutachtungszentren sowie 6 Beratungsstellen garantieren eine flächendeckende Versorgung für Baden-Württemberg. Seine Beratungs- und Begutachtungsaufgaben leistet der Medizinische Dienst Baden-Württemberg im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen und Pflegekassen sowie auf Basis einschlägiger Rechtsvorschriften und Richtlinien sowie der aktuellen Rechtsprechung.