Der Begutachtungsleitfaden in der Fassung vom 15.Mai 2023 beinhaltet insbesondere folgende Änderungen im Vergleich zur Vorversion:
- Die neue Struktur der StrOPS-RL 2023 und das geänderte Vorgehen bei erstmaliger oder erneuter Leistungserbringung sowie bei erstmaliger Vergütungsrelevanz wurden übernommen. Zwei neue Flowcharts zum Ablauf dieser Prüfungen wurden eingefügt.
- Alle Flowcharts wurden in ein neues Layout überführt.
- Auch die nun in der StrOPS-RL verwendeten generischen Formulierungen zur Gültigkeitsdauer der Bescheinigungen bei den Antragsarten bei erstmaliger oder erneuter Leistungserbringung sowie bei erstmaliger Abrechnungsrelevanz wurden berücksichtigt.
- Anstatt des Begriffs „Vergütungsrelevanz" wird nun einheitlich der Begriff „Abrechnungsrelevanz" verwendet.
- Die Information, dass die rückwirkenden Klarstellungen des BfArM aus 2021 nicht mehr im OPS 2023 angeführt werden, aber weiterhin gültig sind, wurde bei den entsprechenden SMB (Strukturmerkmalsbeschreibungen) ergänzt.
- Bei allen SMB wurde ein neues Aktualisierungsdatum (15. Mai 2023) eingefügt.
- Vier SMB sind neu: SMB 52 zur Fachweiterbildungsquote beim OPS 8-98d, SMB 53 zur Teleradiologie, SMB 54 zur Stationsäquivalenten psychiatrischen Behandlung (StäB) und SMB 55 zur Telemedizin.
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