Im Medizinischen Dienst Baden-Württemberg erfolgt zum 1. Juli 2022 ein Wechsel auf der Position des Leitenden Arztes. Herr Dr. med. Thomas Rösel folgt auf Herrn PD Dr. med. Matthias Mohrmann, der zum 30. Juni 2022 in den Ruhestand geht. Herr Dr. Rösel ist bereits seit September 2012 in verschiedenen Funktionen im Medizinischen Dienst Baden-Württemberg tätig.
Mit Herrn Dr. Rösel haben wir für die Position des Leitenden Arztes eine fachlich wie menschlich exzellente Nachfolge gefunden. Der Vorstand freut sich auf die weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit mit ihm in der neuen Rolle, erklärt Erik Scherb, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienst Baden-Württemberg, anlässlich des Wechsels.
Zur Person:
Herr Dr. med. Thomas Rösel studierte Humanmedizin an der Friedrich-Alexander-Universität (FAU) in Erlangen. Er ist Facharzt für Neurologie. Herr Dr. Rösel arbeitete lange Jahre als Oberarzt an einem Krankenhaus der Maximalversorgung bevor er im September 2012 zunächst als ärztlicher Gutachter zum Medizinischen Dienst Baden-Württemberg kam. Nach einer zweijährigen Abordnung an das Krankenhausreferat des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg übernahm er ab 2017 verschiedene Führungsaufgaben im Medizinischen Dienst Baden-Württemberg. Aktuell leitet Herr Dr. Rösel den BBZ-Verbund 2 (Region Stuttgart, Neckar-Enz, Mittlerer Neckar) und übernimmt darüber hinaus als leitender Verbundleiter für Baden-Württemberg weitere koordinatorische Aufgaben.
Hintergrundinformation
Der Medizinische Dienst Baden-Württemberg ist der organisatorisch selbstständige und fachlich unabhängige sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung.
Seit der Gründung 1990 ist die Hauptverwaltung in Lahr/Schwarzwald angesiedelt. 11 Beratungs- und Begutachtungszentren sowie 6 Beratungsstellen garantieren eine flächendeckende Versorgung für Baden-Württemberg. Seine Beratungs- und Begutachtungsaufgaben leistet der Medizinische Dienst Baden-Württemberg im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen und Pflegekassen sowie auf Basis einschlägiger Rechtsvorschriften und Richtlinien sowie der aktuellen Rechtsprechung.