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Verfahren zur Früherkennung von Blasen- oder Nierenkrebs „tendenziell negativ“

Das wissenschaftliche Team des IGeL-Monitors hat drei Verfahren mit „tendenziell negativ“ bewertet, die Blasen- oder Nierenkrebs frühzeitig erkennen sollen: Analysen des Urins und eine Ultraschalluntersuchung zur Früherkennung von Blasenkrebs sowie eine Ultraschalluntersuchung der Nieren zur Früherkennung von Nierenkrebs. Zu keinem der Verfahren fanden sich Studien, die Hinweise auf einen Nutzen oder einen direkten Schaden dieser Untersuchung geben, allerdings sind indirekte Schäden möglich.

Die Bewertungen beziehen sich auf die Untersuchung von Erwachsenen, die keine Symptome für eine Krebserkrankung der Blase oder Nieren aufweisen und nicht familiär oder beruflich vorbelastet sind. In bestimmten Fällen übernehmen die Krankenkassen die Kosten für diese Untersuchungen, beispielsweise wenn die Betroffenen Beschwerden haben oder ein begründeter Verdacht auf eine Krebserkrankung besteht. Wenn diese Untersuchungen anlasslos durchgeführt werden, handelt es sich um Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), die von den Versicherten selbst bezahlt werden müssen.

Keine aussagekräftigen Studien zu Nutzen oder Schaden

Die Untersuchungen wären nützlich, wenn sie die jeweilige Krebserkrankung zuverlässig und so früh erkennen würden, dass die Betroffenen dadurch eine höhere Lebensqualität haben, weniger stark von den Auswirkungen der Krebserkrankung eingeschränkt werden oder seltener an der Krebserkrankung sterben. Das IGeL-Monitor-Team fand keine Studien, aus denen sich ein solcher Nutzen dieser Untersuchungen ableiten ließe. Direkte Schäden durch die Untersuchungen – wie zum Beispiel eine Verletzung der untersuchten Person durch das Ultraschallgerät – sind nicht zu erwarten.

Indirekte Schäden möglich

Allerdings können grundsätzlich alle Früherkennungsuntersuchungen indirekte Schäden verursachen, weil sie zu psychisch belastenden Fehlalarmen und Überdiagnosen führen können. Meistens sind diese dann mit weiteren, überflüssigen Untersuchungen und Behandlungen verbunden, die wiederum mit dem Risiko von Nebenwirkungen und Komplikationen einhergehen können. Bei einem Fehlalarm wird ein falsch-positiver Befund festgestellt. Von einer Überdiagnose spricht man, wenn eine Erkrankung diagnostiziert wird, die ohne die Früherkennungsuntersuchung nie aufgefallen wäre und keine Beschwerden ausgelöst hätte. Das Ausmaß der indirekten Schäden, die durch die hier bewerteten Früherkennungsuntersuchungen verursacht werden, ist nicht hinreichend erforscht.

Zur vollständigen Pressemitteilung auf der Internetseite des Medizinischen Dienstes Bund

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